Impressum

Kennzeichnung, Angaben und Informationen zum Betreiber/Herausgeber bzw. Diensteanbieter dieser Webseite

CONCEPT Vermögensmanagement GmbH & Co. KG
Welle 15, 33602 Bielefeld
+49 521 925 99 70
+49 521 925 99 719

www.c-vm.com

Das Institut wird vertreten durch
die Geschäftsführer
Uwe Johannhörster
Jochen Sielhöfer
Matthias Steinhauer
Thomas Bartling
Frank Luge

Registergericht
Bielefeld, HRA 14497

Sitz der Gesellschaft
Bielefeld

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV
Matthias Steinhauer
Welle 15, 33602 Bielefeld
E-Mail:

USt-ID gemäß §27a UStG
DE 226829202

Die Kommanditisten
Uwe Johannhörster
Matthias Steinhauer
Jochen Sielhöfer
Roman Tölle
Thomas Bartling

Die Komplementärin
CONCEPT Vermögensmanagement Beteiligungs GmbH
Sitz: Welle 15, 33602 Bielefeld

Geschäftsführer der Komplementärin
Uwe Johannhörster
Jochen Sielhöfer
Matthias Steinhauer
Thomas Bartling
Frank Luge

Registergericht der Komplementärin
Bielefeld, HRB 37668

Zuständige Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
BaFin-Reg.-Nr.: 118788

Hinweise zum Datenschutz
Datenschutzerklärung

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterial wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Betreiber behält sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, wie beispielsweise durch Spam-Mails, vor.

Schlichtungsstelle

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) hat eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe der EU-Richtlinie Nr. 2013/EU vom 21.5.2013 über die Alternative Streitbeilegung eingerichtet. Vor der VuVOmbudsstelle sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungsgeschäften in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden können.

CONCEPT Vermögensmanagement ist Mitglied des VuV und damit dieser Schlichtungsstelle angeschlossen. Für den Fall, dass einer Kundenbeschwerde zwischen den Parteien nicht unmittelbar abgeholfen werden kann, wird damit die Möglichkeit eröffnet, kundenseits die Schlichtungsstelle anzurufen. Das Schlichtungsverfahren ist für den Antragsteller kostenfrei. Die Anschrift der VuV-Ombudsstelle lautet:

VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main

Weitere Informationen zur VuV-Ombudsstelle (u.a. Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung, Antragsformular) erhalten Sie unter: VuV-Ombudsstelle

Pflichtmitteilung gem. § 14 wpI-VergV

Die Vergütung unserer Berater und Geschäftsleiter orientiert sich ausschließlich an der Anzahl der durch die Gesellschaft betreuten Mandate und dem damit verbundenen Geschäftsvolumen. Mit einigen Mandanten ist eine an der erwirtschafteten Rendite orientierte Vergütung vereinbart.

Diese Form der Vergütung leistet einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung langjähriger Mandantenbeziehungen und somit zur Erreichung der Unternehmensziele.

Aufgrund der eingeschränkten Personalstärke unseres Unternehmens machen wir von der Möglichkeit Gebrauch, an dieser Stelle das Vergütungssystem lediglich im Grundsatz darzustellen.

Pflichtmitteilung gem. § 134 b AktG

Die von unseren Mandanten gehaltenen Beteiligungen sind im Sinne dieses Gesetzes unbedeutend.

Pflichtmitteilung gem. Art. 3 bis 5 der Verordnung (EU) 2010/2088 des EU-Parlaments ("Offenlegungsverordnung")

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), sowie auf soziale- und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
  • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden bürokratischen Rahmenbedingungen leider nicht möglich. So ist der Detailgrad der gesetzlich erforderlichen Berichterstattung in Bezug auf die Darstellung der nachteiligen Auswirkungen von Anlagestrategien auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowie deren Gewichtung und Aktualisierung derart hoch, dass diese Anforderungen für kleine und mittelgroße Finanzmarktteilnehmer unter Wirtschaftlichkeitsvoraussetzungen derzeit nicht erfüllt werden können.
  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wird daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese die Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorläufig nicht berücksichtigen.
  • Wir erklären ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigen und ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels sowie anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken für die Vermögensverwaltung und Anlageberatung

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet: Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien ist nicht beabsichtigt.

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigen, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Mandanten in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vermögensverwaltung und Anlageberatung – nicht aber im Rahmen des sog. beratungsfreien Geschäfts – erfragen wir deren diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche und setzen diese sodann um.
  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Mandanten haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
  • Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in Unternehmen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen, nach Möglichkeit auszuschließen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren bzw. solche empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist, wie dies beispielsweise auf den durch uns beratenen CONCEPT Aurelia Global zutrifft. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
  • Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter. Wir fördern ein solides und wirksames Risikomanagement in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und die Vergütungsstruktur begünstigt nicht etwaige übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.